FAQs
Frequently asked questions
Ist es egal, ob ich gesetzlich oder privat versichert bin?
Ja, wir behandeln auf alle Rezepte, egal ob gesetzlich (GKV), privat (PKV) versichert oder ob das Rezept von der Berufsgenossenschaft (BG) ausgestellt wurde.
Ich habe ein Rezept erhalten, wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Termine können per Anruf oder E-Mail vereinbart werden, nutzen Sie hierzu auch gerne unser Kontaktformular.
Vorab benötigen wir zur Rezeptprüfung Ihre gültige Heilmittelverordnung. Sie können uns diese per Fax oder E-Mail schicken, es uns am Telefon durchgeben oder natürlich persönlich vorbei kommen.
Was muss ich zur (ersten) Behandlung mitbringen?
Zur ersten Behandlung bringen Sie bitte Ihr von Arzt verordnetes Rezept mit, sowie, sofern notwendig, den zu zahlenden Eigenanteil in bar. Es empfiehlt sich, bequeme Kleidung mitzubringen. Aktuelle Befunde, Röntgenbilder oder MRT CDs können sehr hilfreich sein, ein Handtuch ist nicht zwingend notwendig.
Was muss ich zuzahlen und warum?
Gesetzlich versicherte Personen, die von ihrer Krankenkasse nicht von Zuzahlungen befreit worden sind (in diesem Fall muss ein Befreiungsausweis vorliegen), müssen einen Eigenanteil von 10€ plus 10% des Gesamtrezeptwertes bezahlen. Dieser wird von uns eingezogen und an die Krankenkasse zurücküberwiesen. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich befreit. Privat und über die BG Versicherte sind von dieser Zuzahlung nicht betroffen.
Ich bin privat versichert. Werden die Kosten von meiner Versicherung übernommen?
Private Krankenkassen erstatten die Rechnungen ganz oder mit Abschlag, abhängig vom Leistungsumfang Ihres Tarifs. Vor der Behandlung wird ein Vertrag (eine sog. „Privatvereinbarung“), zwischen Ihnen und unserer Praxis abgeschlossen, worin die anstehenden Kosten klar aufgelistet sind. Somit sind Sie bereits zu Beginn der Behandlung über alle Kosten informiert.
Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen und Preisen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen eine Regelbehandlung von 15-20 Minuten vor. Für privat Versicherte planen wir 30 Minuten pro Behandlung ein.
Was muss ich bei den Rezepten beachten?
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): das Rezept muss den Vorgaben des aktuellen Heilmittelkataloges entsprechen, muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden und darf unbegründet nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden.
- Private Krankenversicherung (PKV): es gibt keine bekannten Einschränkungen, jedoch kann von Seiten der Krankenkasse von einer Erstattung abgesehen werden, wenn das Rezept zu alt ist oder zu lange unterbrochen wurde. Eine genaue Richtlinie gibt es dazu allerdings nicht.
- Berufsgenossenschaft (BG): das Rezept muss innerhalb von 7 Tagen begonnen werden, darf von der vorgegebenen Anzahl der Behandlungen pro Woche nicht abweichen und darf maximal 7 Tage unterbrochen werden.
- Entlassungsmanagement: Rezepte, die aus einer Klinik / einem Krankenhaus als sogenanntes „Entlassungsmanagement“ ausgestellt werden sind als Übergangslösung gedacht. Die Behandlung muss spätestens sieben Kalendertage nach Entlassung begonnen werden und spätestens 12 Tage nach der Entlassung abgeschlossen sein.
Was passiert, wenn ein Rezept falsch ausgestellt wurde oder oben genannte Fristen überschreitet?
In diesen Fällen muss das Rezept von der ausstellenden Arztpraxis mit Stempel und Unterschrift des Arztes geändert werden. So verliert es nicht seine Gültigkeit.
Kann ich auch ohne Rezept behandelt werden?
Durch die Qualifikation als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie ist es uns erlaubt, auch ohne Verordnung physiotherapeutisch tätig zu werden. Dies geschieht nach einer gründlichen Anamnese und Untersuchung als Ersttermin (45 Minuten). Der Umfang und die Dauer der folgenden Behandlung wird daraufhin in Ihrem Interesse festgelegt.
Wie viele Behandlungen und Rezepte stehen mir zu?
Die Anzahl der Behandlungen ist abhängig von der Diagnose. Daher ist keine pauschale Antwort möglich. Geregelt wird dies im sog. „Heilmittelkatalog“.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden vorher. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass nicht rechtzeitig stornierte Termine leider in Rechnung gestellt werden müssen.
Werden auch Hausbesuche angeboten?
Patienten werden von uns auch zu Hause behandelt, wenn es das Rezept und der Arzt vorgeben. Allerdings können wir aus organisatorischen Gründen leider nur Hausbesuche im Stadtteil Düsseldorf-Oberkassel anbieten.
Behandelt mich immer der gleiche Therapeut?
Unser Ziel ist eine individuelle und persönliche Betreuung. So wird eine Behandlung optimal auf der vorigen aufgebaut. In Ausnahmefällen, d.h. wenn es therapeutisch sinnvoll ist oder Behandlungszeiten eingehalten werden müssen, kann es vorkommen, dass ein anderer Therapeut sich um Sie kümmert. Innerhalb des Teams werden aber solche Fälle besprochen, um sicher zu stellen, dass die Behandlung in gewohnter Qualität fortgeführt wird.
Kann ich meinen Therapeuten wechseln?
Die Beziehung von Patient zu Therapeut ist für den Behandlungsverlauf sehr wichtig und kann mitentscheidend für den Verlauf sein. Manchmal kann ein Therapeutenwechsel sinnvoll sein. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an unsere Rezeption.